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Geschlossene Fonds oder auch geschlossene Beteiligungen werden zu einem vorher bestimmten Zweck und mit fester Laufzeit gegründet. Der Anleger wird damit Unternehmer auf Zeit. Anders als offene Investmentfonds gibt es bei Beteiligungen andere Rahmenbedingungen im Bereich von Laufzeiten und einen vorher bestimmten Geschäftsgrund. Es handelt sich in der Regel um mehrjährige Verpflichtungen die ein Anleger mit einer Beteiligung eingeht.

Unterschiede in der Ausgestaltung der angebotenen Beteiligung sind so vielfältig, dass wir hier nur eine kurze Übersicht geben möchte.

Per Definition handelt es sich z.B. bei einer KG Beteiligung, also einer Beteiligung an einer Kommanditgesellschaft um die vertragliche Vereinigung von zwei oder mehr Personen zum Betrieb unter gemeinschaftlicher Firmierung. Die KG vereinigt dabei die Vorteile von Personenunternehmen und Unternehmensbeteiligungen mit beschränkter Haftung. Bei KG Beteiligungen unterscheidet man Vollhafter, die Komplementäre und Teilhafter, die Kommanditisten.

Die Kommanditgesellschaft, bzw. eine KG Beteiligung vereinigt die Bedürfnisse von Kapitalgebern und Unternehmern. Häufig mangelt es Unternehmern zum Start Ihrer Unternehmung oder für die Expansion ihres Unternehmens an Eigenkapital. Dieses wird durch fremde Kapitalgeber, d.h. Privatinvestoren oder auch andere Unternehmen oder Banken zur Verfügung gestellt und dem Eigenkapital hinzugefügt. Die Beteiligung über eine KG hat den Vorteil, dass die Haftung für "externe" Kapitalgeber beschränkt ist. Sie haben aber kein Recht auf Geschäftsführung, die wird mittelbar oder unmittelbar von voll haftenden Komplementären übernommen. Die Investoren einer KG Beteiligungen haben ein Kontrollrecht. Sie können den jährlichen Geschäftsabschluss prüfen und ihnen steht ein Widerspruchsrecht zu.


Hinweis: Die Anlageberatung nach § 1 Abs. 1a Nr. 1 a KWG, die Anlagevermittlung nach § 1 Abs. 1a Nr. 1 KWG und die Abschlussvermittlung nach § 1 Abs. 1a Nr. 2 KWG erfolgen dagegen im Auftrag, im Namen und für Rechnung von BN & Partners Deutschland AG, Steinstraße 33, 50374 Erftstadt, nach § 2 Abs. 10 KWG. BN & Partners Deutschland AG besitzt für die vorgenannten Finanzdienstleistungen eine entsprechende Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gemäß §32 KWG.